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OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 1 Ws 240/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kindesentziehung durch einen Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge durch eine verspätete Rückkehr aus einem mit dem Kind verbrachten Urlaub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RA Kotz (Kurzinformation)
Eigenmächtiger Urlaub mit Kindern ohne strafrechtliche Folgen!
- kindesentzug24.com (Kurzinformation)
Kindesentziehung nicht immer strafbar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
Kindesentziehung - Räumliche Trennung - Beeinträchtigung des elterlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 1 Ws 240/02
Zwar ist nach § 235 StGB auch das Personensorge- und Umgangsrecht im Verhältnis des einen zum anderen Elternteil geschützt (…LK-Gribbohm StGB 11. Aufl., Rdnr. 17 zu § 235), doch stellt insoweit - anders als im Verhältnis der Eltern zu einem Dritten - nicht jede Beeinträchtigung des Rechts zur Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung des Kindes durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer, so dass das Recht nicht ausgeübt werden kann, eine Entziehung Minderjähriger dar (…Geppert in Gedächtnisschrift für Hilde Kaufmann 1986, S. 759, 783; offengelassen BGH NStZ 1996, 333, 334). - BGH, 13.09.1957 - 1 StR 269/57
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 1 Ws 240/02
Eine Entziehung eines Kindes durch einen Elternteil ist nämlich zu verneinen, wenn dem anderen Elternteil kein Herausgabeanspruch nach § 1632 Abs. 1 BGB bzw. aufgrund einer gerichtlichen Anordnung - beispielsweise im Rahmen des Umgangsrechts gemäß § 1684 BGB (vgl. auch BGHSt 10, 376 ff.) - zusteht. - OLG Stuttgart, 09.09.1998 - 17 UF 309/98
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen das im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 1 Ws 240/02
In solchen Fällen kann nämlich der Elternteil, bei dem zuvor das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Rückführung des Kindes nach § 1632 Abs. 1 BGB verlangen (AG Bad Iburg FamRZ 2000, 1036; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39, 40). - AG Bad Iburg, 10.02.2000 - 7 F 27/00
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 1 Ws 240/02
In solchen Fällen kann nämlich der Elternteil, bei dem zuvor das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Rückführung des Kindes nach § 1632 Abs. 1 BGB verlangen (AG Bad Iburg FamRZ 2000, 1036; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39, 40).